
(behördliche Überwachung / Beschaubeamte) Lt. § 18 des österreichischen Punzierungsgesetzes erfolgt in Betrieben, in denen Edelmetallgegenstände erzeugt, feilgehalten, belehnt oder versteigert werden, eine amtliche Kontrolle durch Organe der zuständigen Punzierungsbehörde. Der Zutritt zu Räumen, in denen Edelmetallgegenstände erzeugt, verw...
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